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Falltest - damit Ihre Pakete sicher ankommen

Beim Transport von Produkten sind diese vielfältigen Belastungen ausgesetzt, z.B. Stößen oder Fällen. Je nach Empfindlichkeit des Produktes kann es hierbei zu Beschädigungen des Produktes kommen. Eine Schutzverpackung hat die Aufgabe, die Belastungen am Produkt zu reduzieren, so dass dieses nicht beschädigt wird.

Um sicher zu gehen, dass eine Schutzverpackung auch tatsächlich ihre Aufgabe erfüllt, bieten sich verschiedene Testverfahren an, zu denen auch der Falltest gehört. Solche Tests werden durchgeführt, bevor eine Verpackung in Serie geht und Produkte damit versendet werden, um ggf. noch Änderungen am Verpackungsdesign durchführen zu können.

Wie wird der Falltest durchgeführt?

Wichtig dafür ist die Empfindlichkeit des Produktes. Als Maß hierfür dient der sog. „G-Wert“, der ein Vielfaches der einfachen Erdbeschleunigung g darstellt. Dabei gilt: je höher der G-Wert, desto unempfindlicher ist das Produkt. Ein Motor z.B. „verträgt“ mehr als 110 G, eine Festplatte maximal 60 G.

Bei Fallprüfungen werden nun Ereignisse simuliert, die beim Transport auftreten können. Solche Tests sind vom Deutschen Institut für Normung in der DIN Norm 22 248 festgeschrieben. Diese beschreibt das Verfahren zur Durchführung einer vertikalten Stoßprüfung von versandfertigen Packstücken durch freien Fall.

Dabei wird das verpackte Produkt über einer starren, ebenen Fläche angehoben und aus einer vordefinierten Höhe, die vom Produktgewicht abhängig ist, frei fallengelassen. Die definierten Fallhöhen lassen sich Abb. 1 entnehmen:

Auch die Prüfreihenfolge ist von der Norm definiert. Dabei werden insgesamt 10 Fälle auf unterschiedliche Flächen, Ecken und Kanten des Packstücks vorgeschrieben. Bei quaderförmigen Packstücken sind diese wie folgt definiert:

Die von den Flächen gebildeten Kanten werden mit den Zahlen der beiden Flächen, die sie umgeben, benannt. Also z.B. 2-5 für die Kante zwischen Fläche 2 und 5. Das Gleiche gilt für Ecken, so dass Ecke 2-3-5 von eben jenen drei Flächen gebildet wird.

Vorgeschrieben sind nun folgende Fälle:
1 Eckenfall:  2-3-5
3 Kantenfälle:  2-5, 3-5 und 2-3
6 Flächenfälle: 5,6,2,4,1,3

Je nach Anforderung wird anschließend lediglich eine Sichtprüfung durchgeführt oder aber bei der Messung ein Messaufnehmer am Produkt befestigt und der G-Wert gemessen.

Welche Ergebnisse liefert ein Falltest?

Im ersten Fall wird das Produkt nach Durchführung der Teststrecke optisch auf Beschädigungen hin untersucht, was bei manchen Produkten bereits ausreichend ist.

Bei anderen, z.B. elektronischen, Produkten, denen man eine Beschädigung nicht unbedingt ansehen muss, wird der G-Wert beim Aufprall des Produkts gemessen. Je nach Empfindlichkeit des Produktes „verträgt“ dieses einen entsprechenden G-Wert. Ein Computer beispielsweise verträgt einen G-Wert von maximal etwa 60 G. Werden beim Falltest diese Werte nun unterschritten, gilt der Falltest als bestanden.

Ein Beispiel, das den Wert der Verpackung beim Transport verdeutlicht:

Beim Fall eines 11 kg schweren Computers aus 60 cm Höhe wurden ohne schützende Verpackung beispielsweise 500 G gemessen. Mit einer polsternden Schutzverpackung wird der Aufprall „abgefedert“, so dass nur noch 56 G auf das Gerät einwirken, was im „verträglichen“ Bereich liegt und das Gerät nicht beschädigt wird.