I. GELTUNGSBEREICH – VERTRAGSABSCHLUSS – SCHRIFTFORM
Diese AGB gelten für Lieferungen von Waren und Gütern nach Maßgabe des zwischen Antalis Verpackungen und dem Besteller geschlossenen Vertrages.
Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ihre Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, das wir innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen können.
Bei Bestellung über das Online-Shop-Portal stellen die dort aufgezeigten Waren kein Angebot dar. Mit der Online-Bestellung gibt der Kunde ein bindendes Angebot an uns ab. Er erhält hierüber eine Eingangsbestätigung, die keine Annahme des Angebots darstellt. Der Vertragsschluss kommt mit der Auftragsbestätigung unsererseits an den Kunden zustande.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrags getroffen werden und alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch dann gewahrt ist, wenn unsererseits Erklärungen elektronisch (z.B. per E-Mail) oder per Fax übermittelt werden. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, soweit diese von uns schriftlich bestätigt werden. Die Abbedingung der Schriftform muss ebenfalls schriftlich erfolgen.
Unsere Auftragsbestätigung ist für Vertragsinhalt und Lieferumfang maßgebend. Für alle Angaben über Qualität, Farbe, Mengen, Maße und Gewichte gelten die handelsüblichen Toleranzen.
Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen von Antalis Verpackungen dürfen von uns berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden dürfen.
II. LIEFERZEIT
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich bei Fällen höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, für die Dauer der Verzögerung. Dies gilt auch für Arbeitskampfmaßnahmen die uns und unsere Zulieferanten betreffen. Das gleiche gilt, wenn der Besteller etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, sie sind dem Besteller unzumutbar.
Geraten wir mit der Erbringung der Lieferung nach erfolglosem Setzen einer Nachfrist in Verzug, so hat der Besteller folgende Rechte:
Wir haften für den Schaden, mit dessen Eintritt infolge des Verzuges nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den Angaben des Bestellers bei Vertragsabschluss gerechnet werden konnte. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf 2 % des Wertes des Liefergegenstandes für jede angefangene Woche des Verzuges, insgesamt auf den Wert des Vertragsgegenstandes, mit dem wir uns in Verzug befinden, begrenzt.
Der Besteller ist nach Ablauf der angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann nur verlangt werden, soweit der Ausschluss dieses Anspruchs im Hinblick auf ein besonderes Verschulden von uns, auf die besonderen Belange des Bestellers oder sonstige besondere Umstände als grob unbillig erscheint. In diesem Fall ist die Haftung auf denjenigen Schaden, mit dessen Eintritt nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge gerechnet werden konnte, begrenzt.
III. RECHNUNGSSTELLUNG
Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Lieferung. Gelangt ein Auftrag in mehreren Teilen zur Auslieferung, wird jede Lieferung gesondert abgerechnet. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung; diese werde gesondert in Rechnung gestellt.
Kosten für Entwürfe, Zeichnungen, Klischees und Druckwalzen werden bei der ersten Lieferung berechnet. Sie bleiben in jedem Fall unser Eigentum.
IV. VERSAND UND GEFAHRTRAGUNG
Der Versand erfolgt ab unserem Werk oder Auslieferungslager auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, oder wir die Beförderung übernehmen.
Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, kann die Ware von uns mit Anzeige der Versandbereitschaft auf Kosten und Gefahr des Bestellers auf Lager genommen werden.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen – auch aus anderen Lieferungen – einschließlich aller Nebenforderungen vor. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht dem Besteller gehörenden Waren steht uns Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu den anderen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.
Diese Rechtsfolge ergibt sich aus den §§ 414 ff. ABGB (Verbindung, Vermischung, Verarbeitung).
Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes und nur solange er nicht in Zahlungsverzug ist, veräußern. Kaufpreisforderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe deren Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen an uns abgetreten (Zession gemäß §§ 1392 ff. ABGB).
Auf Verlangen hat uns der Besteller unverzüglich eine Aufstellung der insoweit abgetretenen Forderungen zu übermitteln. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, diese Forderungen einzuziehen.
Wir sind bei Zahlungsverzug oder unbefriedigender Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Bestellers berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und einer etwaigen Verwertung trägt der Besteller. Rechtsgrundlage bilden insbesondere die Sicherungsrechte gemäß §§ 369–370 UGB.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
VI. GEWÄHRLEISTUNG
Unsere Leistung gilt als vertragsmäßig erbracht, wenn sie sich im Rahmen der verkehrsüblichen Toleranzen hält.
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 UGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang, es sei denn, das Gesetz sieht zwingend eine längere Gewährleistungsfrist vor. Tritt ein Mangel auf, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Ersatzlieferung.
Durch die Verbesserung oder Ersatzlieferung beginnt die Gewährleistungsfrist nicht erneut, sofern diese Maßnahmen aus Kulanz erfolgen.
Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Besteller vorgesehenen Zwecke geeignet ist, es sei denn, eine Beschaffenheitsvereinbarung wurde im Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Zusendung von Mustern durch den Kunden stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
VII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; insoweit haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit.
Wir haften nur für den vorhersehbaren Schaden. Schadensersatzansprüche bestehen nur, sofern nach Geltendmachung anderer Rechtsbehelfe noch ein Schaden verbleibt.
Der Haftungsausschluss gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und bei leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
Soweit eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung für Vertragsverletzungen, die aus Umständen resultieren, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen – wie Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen, behördliche Maßnahmen, Unruhen, Energieversorgungsstörungen, fehlende Transportkapazität oder vergleichbare Ereignisse, besteht nicht.
VIII. ETHIK UND ESG-PRINZIPIEN BEI DER ZUSAMMENARBEIT MIT ANTALIS
Die Antalis-Gruppe führt ihre Aktivitäten im Einklang mit dem Antalis-Verhaltenskodex und der Antalis-ESG-Strategie durch, die unter https://www.antalis.com/strategy verfügbar sind, und erwartet, dass ihre Geschäftspartner diese Werte und Grundsätze teilen. Durch die Geschäftsbeziehung mit der Antalis-Gruppe gilt jeder Geschäftspartner als mit dem Antalis-Verhaltenskodex vertraut und verpflichtet sich, dieselben Werte und Grundsätze innerhalb seiner Organisation und bei der Durchführung seiner Aktivitäten einzuhalten.
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die Beziehungen zur Antalis-Gruppe auf der Grundlage international anerkannter ethischer und umweltbezogener Standards in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu gestalten. Insbesondere soll der Geschäftspartner:
Diese Verpflichtungen sind für die Antalis-Gruppe von wesentlicher Bedeutung, um eine Vereinbarung abzuschließen. Der Begriff „Antalis-Gruppe“ bezieht sich auf Antalis SAS und jede ihrer Tochtergesellschaften, und „Geschäftspartner“ bezieht sich auf jede dritte Partei, die eine Geschäftsbeziehung mit einem Mitglied der Antalis-Gruppe unterhält, einschließlich Kunden, Lieferanten, Berater, Vertreter oder Dienstleister.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Besteller zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Alle personen- und unternehmensbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und gemäß den Bestimmungen der DSGVO verarbeitet. Die für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten dürfen an verbundene Unternehmen oder Auskunfteien übermittelt werden, sofern dies zur Bonitätsprüfung oder Vertragserfüllung erforderlich ist.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und uns findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern zulässig, der Gerichtsstand am Sitz unseres Unternehmens in Österreich vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
ANBIETERKENNZEICHNUNG
Antalis Verpackungen GmbH, Handelszentrum 8, 5101 5101 Bergheim bei Salzburg
Firmenbuchgericht: Landgericht Salzburg, Firmenbuchnummer: FN 56181 w
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU 34759801
Geschäftsführer: Astrid Voß, Dr. Andreas Kirschkamp, Julia Lindenau
Stand Dezember 2025