I. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Antalis Verpackungen und dem Verkäufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Verkäufers, die Antalis Verpackungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn Antalis Verpackungen die Lieferung des Verkäufers in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen Antalis Verpackungen und dem Verkäufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in den Kaufverträgen, diesen Bedingungen und den Angeboten des Käufers schriftlich niedergelegt.
II. ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS, MUSTER
An das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) ist Antalis Verpackungen 14 Tage gebunden. Der Verkäufer kann nur innerhalb dieser 14 Tage das Angebot durch schriftliche Erklärung gegenüber Antalis Verpackungen annehmen.
Muster und sonstige Unterlagen, die zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum von Antalis Verpackungen, die sich alle Urheberrechte vorbehält. Nimmt der Verkäufer die Angebote nicht innerhalb der Frist gemäß Abs. 1 an, sind diese Unterlagen unverzüglich an Antalis Verpackungen zurückzusenden.
III. ZAHLUNGEN
Der von Antalis Verpackungen in der Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind im Preis eingeschlossen. Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen des Verkäufers haben die von Antalis Verpackungen angegebene Bestellnummer auszuweisen.
Antalis Verpackungen zahlt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen wurde, innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab Lieferung der Ware durch den Verkäufer und Rechnungserhalt mit 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto.
Antalis Verpackungen stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Antalis Verpackungen ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch Antalis Verpackungen, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
IV. LIEFERFRIST
Die von Antalis Verpackungen in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Verkäufer verbindlich.
Gerät der Verkäufer in Verzug, stehen der Antalis Verpackungen die gesetzlichen Ansprüche zu. Macht Antalis Verpackungen Schadensersatzansprüche geltend, ist der Verkäufer zum Nachweis berechtigt, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
V. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG
Antalis Verpackungen ist verpflichtet, die Ware ab Ablieferung durch den Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Die Rüge von offen zutage liegenden Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von drei Arbeitstagen ab Ablieferung abgesendet wird und dem Verkäufer anschließend zugeht. Die Rüge von Mängeln, die erst bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung zutage treten, ist rechtzeitig, wenn Antalis Verpackungen diese innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung absendet und sie dem Verkäufer anschließend zugeht. Die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung abgesendet wird und dem Verkäufer anschließend zugeht.
Antalis Verpackungen stehen die gesetzlichen Mängelrechte nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sowie nach § 377 Unternehmensgesetzbuch (UGB) zu. Der Verkäufer haftet gegenüber Antalis Verpackungen im gesetzlichen Umfang. Bei Gefährdung der Betriebssicherheit ist Antalis Verpackungen berechtigt, die Mängel auf Kosten des Verkäufers selbst zu beheben.
Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach österreichischem Recht. Eine Verkürzung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich von Antalis Verpackungen bestätigt wurde.
VI. MASSE, GEWICHTE, LIEFERMENGEN
Für die Einhaltung gelten die einschlägigen technischen Normen (z. B. ÖNORMEN), soweit vorhanden. Im Übrigen geben wir Maße und Gewichte in den Bestellungen und Auftragsbestätigungen nach bestem Wissen an.
Abweichende Liefermengen zur Bestellung dürfen maximal innerhalb der jeweiligen Mengentoleranzen der entsprechenden Warengruppe liegen und stellen daher keinen Mangel im Sinne der allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB dar.
VII. HAFTUNG DES VERKÄUFERS/VERSICHERUNGSSCHUTZ
Wird Antalis Verpackungen aufgrund eines Produktschadens, für den der Verkäufer verantwortlich ist, von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen, hat der Verkäufer Antalis Verpackungen auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche freizustellen, sofern der Verkäufer die Ursache in seinem Herrschafts- oder Organisationsbereich gesetzt hat.
Muss Antalis Verpackungen aufgrund eines Schadensfalls eine Rückrufaktion durchführen, ist der Verkäufer verpflichtet, alle Aufwendungen zu ersetzen, die Antalis Verpackungen aus oder im Zusammenhang mit der Rückrufaktion entstehen. Antalis Verpackungen wird – soweit möglich und zumutbar – den Verkäufer vor Durchführung der Rückrufaktion über Inhalt und Umfang informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer für die Ware angemessenen Deckungssumme abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die konkrete Deckungssumme ist abhängig vom jeweiligen Produkt und individuell festzulegen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Antalis Verpackungen bleiben davon unberührt.
Wird Antalis Verpackungen aufgrund einer behaupteten Verletzung von Schutzrechten (insbesondere Immaterialgüterrechten) durch die Lieferung des Verkäufers in Anspruch genommen, hat der Verkäufer Antalis Verpackungen auf erstes Anfordern von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter sowie von allen notwendigen Aufwendungen zur Rechtsverteidigung freizustellen. Antalis Verpackungen ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers Ansprüche anzuerkennen oder Vergleiche abzuschließen. Die Verjährungsfrist für diese Freistellungsansprüche beträgt drei Jahre ab Kenntnis, spätestens jedoch zehn Jahre ab Ablieferung der Ware.
VIII. ETHIK UND ESG-PRINZIPIEN BEI DER ZUSAMMENARBEIT MIT ANTALIS
Die Antalis-Gruppe führt ihre Aktivitäten im Einklang mit dem Antalis-Verhaltenskodex und der Antalis-ESG-Strategie durch, die unter https://www.antalis.com/strategy verfügbar sind, und erwartet, dass ihre Geschäftspartner diese Werte und Grundsätze teilen. Durch die Geschäftsbeziehung mit der Antalis-Gruppe gilt jeder Geschäftspartner als mit dem Antalis-Verhaltenskodex vertraut und verpflichtet sich, dieselben Werte und Grundsätze innerhalb seiner Organisation und bei der Durchführung seiner Aktivitäten einzuhalten. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die Beziehungen zur Antalis-Gruppe auf der Grundlage international anerkannter ethischer und umweltbezogener Standards in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu gestalten. Insbesondere soll der Geschäftspartner:
Diese Verpflichtungen sind für die Antalis-Gruppe von wesentlicher Bedeutung, um eine Vereinbarung abzuschließen. Der Begriff „Antalis-Gruppe“ bezieht sich auf Antalis SAS und jede ihrer Tochtergesellschaften, und „Geschäftspartner“ bezieht sich auf jede dritte Partei, die eine Geschäftsbeziehung mit einem Mitglied der Antalis-Gruppe unterhält, einschließlich Kunden, Lieferanten, Berater, Vertreter oder Dienstleister.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Antalis Verpackungen ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Verkäufer zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Personen- und unternehmensbezogene Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Die für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten dürfen – soweit notwendig – an verbundene Unternehmen oder Auskunfteien weitergegeben werden.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und Antalis Verpackungen gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird – sofern gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand am Sitz von Antalis Verpackungen in Österreich vereinbart. Antalis Verpackungen bleibt jedoch berechtigt, den Verkäufer an dessen Sitz zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
ANBIETERKENNZEICHNUNG
Antalis Verpackungen GmbH, Handelszentrum 8, 5101 5101 Bergheim bei Salzburg
Firmenbuchgericht: Landgericht Salzburg, Firmenbuchnummer: FN 56181 w
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU 34759801
Geschäftsführer: Astrid Voß, Dr. Andreas Kirschkamp, Julia Lindenau
Stand Dezember 2025